Was ist erlaubt? Und wann?

Baumfällung und Baumschnitt – was ist rechtlich erlaubt?

Viele Grundstückseigentümer sind unsicher, wann Bäume geschnitten oder gefällt werden dürfen.

Besonders die Vogelschutzzeit vom 1. März bis zum 30. September führt häufig zu Verunsicherung. Deshalb hier kurz und knapp erklärt:

Baumschnitt & Baumfällung

In der Regel erlaubt (ganzjährig möglich):

  • Baumpflegearbeiten und notwendige Fällungen auf gärtnerisch genutzten Flächen wie Privatgärten, Parks oder Wohnanlagen
  • Voraussetzung: Es befinden sich keine brütenden Vögel oder geschützten Tiere im Baum
  • Wichtiger als die Jahreszeit ist oft, ob eine kommunale Baumschutzsatzung gilt

Nicht erlaubt bzw. eingeschränkt:

  • Starkes Zurückschneiden oder Entfernen von Hecken, lebende Zäune, Gebüsche während der Schutzzeit von März bis September
  • Maßnahmen an geschützten Bäumen ohne Genehmigung (Baumschutzsatzung beachten)
  • Eingriffe, bei denen Nester oder geschützte Tiere beeinträchtigt werden

Wir prüfen vor Beginn der Arbeiten, ob Maßnahmen zulässig sind und unterstützen bei notwendigen Genehmigungen.

Weitere Informationen zum Thema Baumrecht finden sie auf unserem Partnerportal „Baum Pflege Portal“

baumpflegeportal.de